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X. Von den Sälen, deren Unterschied, Gebrauch und Benennung
von Alfred Werner Maurer
 
Zentrum der Repräsentation war der Mittelpavillon mit seinen Sälen. Die Säale seynd in einem Schloß unentbehrlich. Die zu einem Residenzschloß zugehörigen Säle wurden nach der Größe benannt, der größte  Grand Salon, die mittleren Sales und die kleines Salets, und nach Gebrauch unterschieden, z.Bsp. Tafel-Säale, Spazier-Säale, Audienzsäale[1].
Von dem Hof aus über das Grand Vestibül betrat man die Sala terrena und von dort die Gartenterrasse. Darunter lag zum Hof hin der Avant-Sale und zur Gartenseite der Sale à Manger. Der Vorsaal wurde direkt von den Haupttreppen aus erschlossen, während der Speisesaal über den vorgenannten bzw. über die Wohn- und Repräsentationsräume erreichbar war. Zu der Tafel seynd entweder eigene Speis=Säale bestimmt, oder es werden die Vorgemächer zugleich zu diesem Gebrauch angewandt. Auch ist dißfalls ein Unterschied zwischen der Sommer= und Winters=Zeit, da in jener gerne kühle Säale, in dieser aber leicht zu erwärmende Zimmer dazu genommen werden[2].
Herr von Pöllnitz beschreibt die Geselligkeiten bei Anwesenheit des Herzoglich-Braunschweigischen Hofs auf der Messe zu Braunschweig um 1730 wie folgt: Alle Morgen lässet der Herzog die allda befindliche Standes=Personen beyderley Geschlechts zu sich einladen, worauf dieselbe gegen Mittag bey Hof erscheinen, und lässet alsdann der Ober=Hof-Marschall die Anwesende losen, was vor Dames und Cavaliers bey einander zu sitzen kommen sollen, um auf solche Weise allen Rang=Streit zu vermeiden, da es dann unterweilen sich zuträgt, daß die Herzogin den untersten Platz an der Tafel bekommt; jedermann wird allda auf das kostbarste und niedlichste tractirt und wann die Personen voreine Tafel zu vil sind, halten beyde Herrn Brüder jeder eine besondere Tafel[3].
Der Große Saal zur Ausrichtung von Festins in Beylagern, bei Tauff= und Begräbniss=Solennitäten, bey Geburtstagen ist im Mezzanin des Mittelpavillons angeordnet . Zur Anzahl und Größe des Hauptsaales empfiehlt Sturm deren machet man jetziger Zeit nicht mehr so viel / auch werden sie nicht mehr so ungeheuer groß als vor diesem verlanget. Sturm knüpft an die Renaissancetradition an: als das man sie gerne in das oberste Geschoß leget[4], und Stengel folgt dieser Empfehlung. Seitliche Begrenzungen sind die Rücklagen mit den Grands escaliers und den Zimmern, die zur Gartenseite liegen: Zwischen zwey Zimmer / die nicht gebrauchet werden / ohne zu Bewirthung vornehmer Gäste / damit die Herrschaft / wenn ein Festin soll gegeben werden / allezeit bequem dahin gelangen / und weder über gemeine und öffentliche Plätze / noch auch durch ordentlich von anderen Personen bewohnte Zimmer gehen dürffe. Denn durch die besagte Zimmer vor Gäste kan sie allezeit bequemlich passiren / wenn auch fremde Gäste darinn sind / weil man dieselbigen ohne dem zu dem Festin abzuholen pfleget. Man muß aber durch die propren Zimmer allein gehen können / und nicht nöthig haben : die Guarderobben zu passiren[5].


[1] ) Von Moser, F.C., Teutsches Hof-Recht, Franckfurt und Leipzig, 1754. S. 287.
[2] ) Von Moser, F.C., Teutsches Hof-Recht, Franckfurt und Leipzig, 1754. S. 289.
[3] ) Von Moser, F.C., Teutsches Hof-Recht, Franckfurt und Leipzig, 1754. S. 494.
[4] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, S. 18.
[5] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718, S. 18.

 

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