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IV. Von den Schloß-Plätzen und Höfen
von Alfred Werner Maurer
 
Die Schloßanlage baut auf dem Idealgrundriß des Quadrates auf, wobei die Dominanz des Corps de Logis durch das die Eckpavillons und Rücklagen überragende Dach des Mittelpavillons entsteht. Bei der Dreiflügel-Anlage wird dem Corps de Logis an seinen Enden im rechten Winkel zwei gleichlange Flügel angegliedert. Die drei Flügel gruppieren sich, wie auch beim Vorgängerbau, um einen Hof, den diese einschließen und die einen zusätzlichen Lebensraum schaffen. Dieser hufeisenförmig angeordnete Flügelbau sind ist an seinen Ecken mit vier Pavillonsbetont und erinnert an die Verteidigungstürme der Stadtburg.
Die Cour d´honneur hat in der Symmetrieachse den Mittelpavillon als Zentrum der Schloßanlage. Der SO- und der NO- Pavillon verbinden das Corps de Logis mit dem Nord- und dem Südflügel. Während der Hof beim Vorgängerbau durch einen Flügel mit einem mächtigen Bergfried (Donjon) zur Stadt hin abgeschlossen war, öffnet sich die vierte Seite zur Stadt wird durch eine Hermenbalustrade von dem Cour d’avant so abgeschlossen, daß die Zufahrt in der Schloßachse liegt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der achsial auf den Schloßgrundriß bezogene Garten mit symmetrisch geformten Treppen zum Tal angelegt. Die Zahl der Schloßhöfe hängt von der Bau=Art des Schlosses selbst ab. Selten wird man eine Residenz finden, die gar keinen Vor=Hof hat, wohl aber, wo der innere Hof fehlet und gleich bey der ersten Haupt=Entrée abgetrettenen werden muß. Gemeiniglich hat man zwey, deren der vorderste der äussere und der in dem Bezirck der Schloß=Gebäude selbst befindliche der innere Schloß=Hof heißt. Bey weitläufftig gebauten Schlössern seynd deren auch mehrere, welche zum Unterschied ihre eigene Benennungen haben[1]. Die Seitenflügel der Schloßanlage sind vom Hof durch Türen an den 4 Enden der Rücklagen zugänglich. Die Höhendifferenz vom Hof zum Erdgeschoß wird mit außenliegenden u-förmigen Treppen erschlossen. Die unterschiedliche Anzahl der Stufen bestätigt , daß der Hof mit Gefälle zum Schloßplatz hin angelegt war.
Der Cour d’avant wird zum Marktplatz durch 2 achteckige Wachthäuser und schmiedeeiserne Gitter zwischen Stützpostamenten zur Stadt, Hang und Saarseite abgeschlossen. Die Zufahrt in diesen erfolgt durch ein Tor, der mit dem Haupteingang in das Corps de Logis auf einer Achse lag. Daß Königliche Palläste in viel Höfe / Fürstliche nur in zwey mögen eingetheilet werden[2], entspricht Stengels Einteilung am Saarbrücker Fürstenhof in die Cour d’honneur und die Cour d'avant. ( Plan III ) Das Plädoyer Sturms für eine rechteckige Schloßanlage An Fürstlichen Lust-Häusern lässet man solche vermengete Figuren noch gelten / aber an Residenz=Schlössern / woran alles daurhafft und gravitätisch aussehen muß / vermeidet man sie billig / und bleibet bey der langlicht=viereckichten / oder bey der Schacht=formigen Figur / woran man auch keinen Risaliten machet / als an den Mitten und Ecken der Gebäuden / welche aber / wie schon oben erinnert worden / nicht aus blosser Begierde zu variieren / sondern zugleich aus besondern Ursachen / der Stärcke / Bequemlichkeit und Symmetrie, müssen gemachet werden entsprach der Planung J.F. Stengels. Man muß bedenken, daß sich leicht etwas so krummes und Wunder=seltsam aus= und eingebogenes hin zeichnen lässet / welches denn soviel eher in die Augen fället / weil es viel und angenehme Schattirung gibet; wenn es aber zum würcklichen Bauen kommt / und man soll die Sparren=Köpffe / Dielen= und Balcken=Köpffe geschickt und ohne Fehler austheilen / da stehen die Pferde am Berg[3].
Die Größe des Hofes war aber auch abhängig von der geographischen Situation, dem fürstlichen Rang und dem zur Verfügung stehenden Etat. Was aber nun die Grösse der rechten Höfe anbelanget / machen zwar die Italiener in ihren Pallästen gerne kleine Höfe / wen sie kühler sind / als die wegen ihrer Grösse der Sonnen frey offen liegen / aber an andern Orthen / sonderlich den Mitternächtischen / hat es eine andere Beschaffenheit / und soll da in einem Pallast der Hof unter hundert Fuß ind Gevierdte nicht seyn[4]. Der unterschiedlichen Hierarchie königlicher und fürstlicher Macht entspricht, daß ein Hof eines Fürstlichen Pallasts zwischen einhundert und vierhhundert Fuß ins Gevierdte haben müsse / zwey hundert Fuß den prächtigsten Hof....[5]. Die Planung Stengels befolgt Sturms Distinction mit der Anlage eines Herrenpalastes mit einem kleinen Schloßhof von etwa 109 x 140 Schuh im Geviert im Gegensatz zu einem königlichen Hofe: Von einem grössern Hof aber habe ich noch nicht gehöret / als er sie in dem Louvre zu Pariß ist / welcher bey 360. Fuß ins gevierdte hält[6].
 
Das „Teutsches Hof-Recht, deren Quellen und Hilfs-Mitteln, wie auch die Geschichte des teutschen Hof-Wesens ist in 12 Bänden in dem Jahre 1754 von dem Hoch-Fürstlich-Hessen-Darmstätter Legations-Rath Friderich Carl v. Moser niedergeschrieben worden und dort nachzulesen[7]. Das Sibende Buch  von den Gebäuden des Hofs definiert im ersten Kapitel die Begriffe Residenz, Schloß, Hof, Palais und Haus und regelt die Erweiterung, Grundsteinlegung, Bezugsfertigkeit und Bemessung der Residenz-Schlösser und berichtet über das Hof-Bauamt. Das zweite Kapitel befaßt sich mit den Schloß- und Burgplätzen und Höfen[8]. Das dritte Kapitel von den Zimmern bei Hof, das Vierte von den Gemächern und Möbeln, das Fünfte von der Pracht und Bequemlichkeit und der Ökonomie der zum Hof gehörigen Gebäude. Das neunte Buch regelt Handlungen und Feierlichkeiten am Hofe und erläutert die Zeremonien von den Zusammenkünften und Gesellschaften, der Audienzen, der Tafel, Lustbarkeitenund Reisen.
 
Hier wird deutlich, daß die Ausführung des Residenz-Schlosses nicht nur die Architekturtheorie, sondern auch die funktionalen Anforderungen aus dem Hofrecht den Entwurf des Residenz-Schlosses beeinflussen.Es besteht eine wechselseitige Verflechtung zwischen Funktion, Hofrecht und Architekturtheorie. Der Burg-Friede erstreckt sich bis an die Grenzen der Schloß-Höfe, deren Betreten ohne Erlaubnis nur der Hof-Dienerschaft vorbehalten ist. Hof-Beamten des höchsten Ranges ist die Einfahrt in den Schloßhof, wenn überhaupt, nur mit Einschränkungen gestattet. Es galten besondere Rechte für den inneren Schloßhof die Cour. Die Schloß-Höfe und Burg-Pläze haben ihre mehrfache Absicht und Nuzen. Die äusserste dienen I. zur Pracht, besserm Ansehen und Aussicht des Schloß-Gebäudes, 2. zur Sicherheit der Herrschafft und der Gebäude, da durch die den Höfen beygelegte Rechte der Ein- und Zugang dem Pöbel und andere fremden oder verdächtigen Personen verwehrt ist, die innere Höfe dienen 3. zur Erhaltung der Ruhe und Gemächlichkeit der Herrschafft, in so weit nehmlich die Erlaubniß, mit Carossen in selbige zu fahren, sehr eingeschränckt ist, aus welchem Grund 4tens die Abtheilung der Höfe zugleich einen Einfluß in den Rang und das Ceremoniel zuwegen gebracht hat.  Herr von Rohr berichtet: Wann jedermann erlaubt würde, in den inneren Schloß-Plaz zu fahren, so würde, bey der Stellung der Carossen und Pferde, durch das Geschrey und Gelärme der ein- und ausfahrenden Kutscher, mancherley Ungelegenheit verursacht werden, so der Durchlauchtigsten Herrschafft, und denen auf dem Schloß gar öffters zusammen kommenden Collegiis sehr verdrießlich sein würde[9]. 


[1] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
[2] ) Sturm,L.C., Vollständige Anweisung Grosser  Herren Palläste, Augsburg 1718. 
[3] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
[4] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
[5] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
[6] ) Sturm, L.C., Vollständige Anweisung Grosser Herren Palläste, Augsburg 1718.
[7] ) Von Moser, F.C., Teutsches Hof-Recht, Franckfurt und Leipzig, 1754.
[8] ) In den Archivalien aus Nassau-Saarbrückischen Besitz des Staatsarchies Koblenz, Abt. 22, befindet sich noch eine Stallordnung für den herrschaftlichen Marstall.
[9] ) Von Moser, F.C., Teutsches Hof-Recht, Franckfurt und Leipzig, 1754. S. 275.

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